Elektrotretroller faltbar ermöglichen es, kurze Distanzen entweder von zu Hause, vom Parkplatz oder vom Bahnhof rasch zurückzulegen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der „letzten Meile“. 

Elektrotretroller werden in Deutschland bald auf öffentlichen Straßen erlaubt sein – zuvor waren sie nur auf Privatgeländen voll nutzbar. Bundesrat und Bundeskabinett haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Befürworter der Elektrotretroller forderten schon lange eine Zulassung, die elektrischen Tretroller könnten einen wichtigen Teil zur Elektromobilität und zum Umweltschutz beitragen. 

Folgende Bedingungen werden für Elektrotretroller faltbar in Deutschland zukünftig bundeseinheitlich gelten:

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h auf Radwegen oder der Straße (wenn kein Radweg vorhanden). Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt. Man soll einzeln hintereinander fahren und schnellere Radfahrer überholen lassen.
  • Pflichtausstattung: Eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren. Also ähnlich wie bei der Fahrradausrüstung nach § 67 StVZO.
  • Versicherungspflicht: Elektrotretroller benötigen eine „Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge“ Form eines Aufklebers. „Die Kosten je Versicherungsplakette werden für junge Fahrer pro Jahr durchschnittlich mit 90 Euro und für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen“, so das Bundesverkehrsministerium.
  • Mindestalter: Wer ein Elektrotretroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Kein Führerschein erforderlich: Ein Mofa-Führerschein wird nicht mehr vorausgesetzt, das war in älteren Gesetzentwürfen noch vorgesehen.
  • Kein Fahrradhelm erforderlich: Eine Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 StVO besteht nicht. Trotzdem ist es ratsam, sich mindestens auf den ersten Fahrten mit Elektrotretrollern mit einem Helm auszustatten.
  • Mitnahme in Bus und Bahn: Grundsätzlich vorgesehen. Fahrgäste der Deutschen Bahn dürfen ihren Elektrotretrollern kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen, berichtet das ZDF. Die letzte Entscheidung liegt aber immer beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, das gerade genutzt wird.