Elektrotretroller auch E-Scooter genannt, faltbar sind dank ihrer kompakten Abmessungen und dem geringen Eigengewicht leicht zu transportieren und wartungsarm. Immer mehr Menschen entdecken daher die kleinen faltbaren Elektrotretroller für sich.

Elektrotretroller für Erwachsene werden immer beliebter und sind in anderen Ländern Europas Teil urbaner Mobilität!  Dank ihrer kompakten Ausmaße sind sie einfach zu transportieren und in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen.

Die begrifflichen Trennlinien sind nicht ganz scharf. Man findet den Elektro-Scooter auch unter anderen Bezeichnungen und Schreibweisen wie z.B. Elektro-Tretroller, Elektrotretroller, E-Scooter, Elektroscooter, Elektroroller oder Elektro-Roller. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich bei den Rollern jedoch um einen Roller mit elektrischem Antrieb, mit oder ohne Sattel. In beiden Fällen muss der E-Scooter lediglich angeschoben werden und fährt dann von alleine weiter.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ermöglicht „elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen“ die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Damit gemeint sind sogenannte E-Tretroller. Die Verordnung sieht folgende Details vor:

  • Lenk- und Haltestange
  • Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen

Das Gesetz unterscheidet zwei Klassen von E Fahrzeugen:

1. Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange: 
E-Scooter, E Roller, E-Kickboards

Die E Scooter haben zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen und eine Beleuchtung mit Vorder- Rück- und Bremslicht.

2. Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange: 
E-Skateboards, Hoverboards, Mono Wheels. 

Diese beinhaltet das neue E-Scooter Gesetz noch nicht, sollen aber laut dem Bundesverkehrsministerium ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr hat der Elektrotretroller ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche Elektromobilität.

Elektrotretroller auch E-Scooter genannt sind verhältnismäßig leicht und wendig und für die letzte Meile, dem Weg zur Bahn, zum Bus oder zur Arbeitsstelle gut geeignet. 

Die „Elektrokleinstfahrzeuge“ müssen für die Zulassung gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h und nicht mehr als 20 km/h
  • eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt (oder von nicht mehr als 1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Balancierung verwendet wird)
  • eine Gesamtbreite bis 70 cm, eine Gesamthöhe bis 140 cm und eine Gesamtlänge bis 200 cm
  • eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 50 kg
  • eine Anzeige für den Energievorrat (Akku Anzeige),
  • eine Beleuchtung mit Vorder- Rück- und Bremslicht
  • zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen