Elektrotretroller auch E-Scooter genannt sind verhältnismäßig leicht und wendig. Als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr hat der Elektrotretroller ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche Elektromobilität.
Die begrifflichen Trennlinien sind nicht ganz scharf. Man findet den Elektro-Scooter auch unter anderen Bezeichnungen und Schreibweisen wie z.B. Elektro-Tretroller, Elektrotretroller, E-Scooter, Elektroroller oder Elektro-Roller. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich bei den Rollern jedoch um einen Roller mit elektrischem Antrieb, mit oder ohne Sattel. In beiden Fällen muss der E-Scooter lediglich angeschoben werden und fährt dann von alleine weiter. Die letzten paar hundert Meter von der U-Bahn, der Tram oder dem Bus können mit dem faltbaren Roller weitergehen – zur Arbeit, zum Arzt, ins Restaurant oder zum Shoppen.
Leicht, leise und umweltfreundlich
Der junge Markt der entwickelt sich rasant. Die eMobilität bietet völlig neue Möglichkeiten. gerade Elektromobilität in kleineren und Kleinst- (Mikro-) Mobilitätslösungen wie elektrisch betriebene Fahrräder (eBikes, Pedelecs), E-Scooter und Elektrotretroller sowie komplett neu entwickelte Fahrzeuge definieren eine völlig neue Art der Mobilität im urbanen Raum. Fahrer solcher „Personal Light Electric Vehicles (PLEV) müssen ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter anbringen,
Eine Besonderheit dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge liegt in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht. Sie sind falt- und tragbar, können unterschiedliche Transportmittel miteinander verknüpfen und auch kurze Distanzen überbrücken.
Ihr größter Vorteil ist das abgasfreie Fahren. Darüber hinaus ist der E-Antrieb geräuschärmer als der von benzinbetriebenen Varianten.
Zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig
Durch die Einführung der eKFV Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig.
Kurzfassung der eKFV – Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung:
- V/max bis 20 km/h
- ab 14 Jahren.
- Keine Führerscheinpflicht.
- Keine Helmpflicht.
- Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen mit Hologramm / Aufkleber 5,28cm x 6,5cm.
- Fahrzeuge sind den Fahrrädern gleichgestellt und müssen den Radweg benutzen.
- Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist Bedingung für eine Zulassung.
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen sind notwendig.
- Beleuchtungsanlage (Bremslicht, Blinker als Option erlaubt).
- Hell tönende Glocke.
- Ein Sitz beim E-Roller ist nicht erlaubt.
- Leistung max. 500 Watt