Batteriegesetz (BattG)

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Da in einigen unserer Artikel Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 

 

 

 
  1. „Cd”  steht für Cadmium.
  2. „Hg” steht für Quecksilber.
  3. „Pb” steht für Blei.



Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder:

  • in unserem Büro abgeben – Die Adresse lautet: Navigare GbR, 82237 Wörthsee, Inninger Str. 21
  • an uns zurücksenden (hinreichend frankiert, für uns kostenfrei)
    Die Adresse lautet: Navigare GbR, 82237 Wörthsee, Inninger Str. 21
  • oder z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.

Die Abgabe an Verkaufsstellen ist dabei auf für Endbenutzer übliche Mengen sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Sonderfall: Fahrzeugbatterien, die nicht in Fahrzeuge eingebaut sind

§10 BattG sieht eine Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro inkl. Umsatzsteuer vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. 

Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

Wir vertreiben ausschließlich Batterien oder Geräte mit enthaltenen Batterien welche nach dem BatterieG registriert sind.

Hinweise Elektroschrott

Vertreiber-Informationen gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier

Hinweis zu dem Verpackungsgesetz

Seit Anfang 2019 löst das VerpackungsG die alte Verpackungsverordnung ab. Ziel ist die Vermeidung oder zumindest Einschränkung von Verpackungsabfällen. Es gilt für alle Unternehmen welche Produkte in Verpackungen in Verkehr bringen. Hersteller und Erstinverkehrbringer müssen sich zentral regsitrieren und sich an einem dualen System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen beteiligen.

Wir haben einen Eintrag in LUCID, Registriernummer ist DE4216707959775-V